Nein. Das NISG 2026 verlangt angemessene, risikobasierte Maßnahmen in den 10 Bereichen des § 32 und den Nachweis, dass sie wirken – keine Zertifizierung. ISO 27001 ist ein möglicher Weg zum Nachweis, nicht der einzige. Für den Mittelstand reicht in der Regel: Maßnahmen umsetzen und laufend dokumentieren (Patch-Reports, Restore-Protokolle, Berechtigungsreviews, Meldekette, Schulung der Geschäftsleitung). Genau das liefern Pakete und Betrieb. Kommt ISO 27001 später doch – etwa weil ein großer Auftraggeber es verlangt – ist der technische Teil des Annex A zu einem großen Teil bereits erledigt.